Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 BL 2/12 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Hannover, 06.10.2010 - S 51 SO 295/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 BL 2/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Hamburg, 19.12.2000 - 5 VG 3662/96
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 BL 2/12
Mit dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg (Urteil vom 19. Dezember 2000 5 VG 3662/96 ) müsse die Lücke durch eine analoge Anwendung von § 105 SGB X geschlossen werden.Es bedarf deshalb hier keiner Entscheidung, ob Bundesländer einseitig Bundesvorschriften für anwendbar erklären dürfen, wenn damit ein anderes Bundesland verpflichtet werden soll (s. hierzu VG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2000 5 VG 3662/96, juris Rdn. 19).
Bei einem derartigen Sachverhalt bedarf es keiner näheren Prüfung, ob hier eine planwidrige Regelungslücke für den Anspruch auf Erstattung des vom unzuständigen Leistungsträger gezahlten Landesblindengeldes gegenüber dem zuständigen Leistungsträger eines anderen Bundeslandes vorliegt und deshalb, wie das SG und das VG Hamburg in dem vom SG in Bezug genommenen Urteil vom 19. Dezember 2000 (5 VG 3662/96, juris) annehmen, eine analoge Anwendung der §§ 102 ff. SGB X in Betracht kommt.
- BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 BL 2/12
Deshalb kommt, sofern es in einer Rechtsbeziehung an einem rechtlichen Grund für die erbrachte Leistung fehlt, ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nur zwischen den an dieser Rechtsbeziehung Beteiligten in Betracht (BGHZ 137, 89, 95). - BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 BL 2/12
Er verschafft dem Anspruchsinhaber ein Recht auf Herausgabe des Erlangten, wenn eine Leistung ohne Rechtsgrund oder eine sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung erfolgt ist (im Einzelnen s. bereits BVerwG Urteil vom 18. Januar 2001 3 C 7/00 , juris RdNr. 16 m.w.N.; BSG Urteil vom 28. Oktober 2008 B 8 SO 23/07 R , juris RdNr. 27). - BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 BL 2/12
Er verschafft dem Anspruchsinhaber ein Recht auf Herausgabe des Erlangten, wenn eine Leistung ohne Rechtsgrund oder eine sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung erfolgt ist (im Einzelnen s. bereits BVerwG Urteil vom 18. Januar 2001 3 C 7/00 , juris RdNr. 16 m.w.N.; BSG Urteil vom 28. Oktober 2008 B 8 SO 23/07 R , juris RdNr. 27). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 8 SO 78/07
Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen nach dem Umzug eines danach hilfebedürftig …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 BL 2/12
Zwar hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass der Subsidiaritätsgrundsatz - Vorrang der Leistungsklage gegenüber der Feststellungsklage - bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. bei Streitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zurücktreten kann, weil anzunehmen ist, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck den Anspruch einer anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts befriedigen (u.a. Urteil vom 27. August 2009 L 8 SO 78/07 , juris RdNr. 34).